HIER SIND SIE SICHER!

DGUV-V3-Prüfungen – 
maßgeschneidert 
für IHR Unternehmen!

Als Prüf-Dienstleister sorgen wir bei unseren Kunden bundesweit für ein Maximum an Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und der Nutzung elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen.

Prüfung elektrischer Anlagen 
Elektrische Anlagen 

Als elektrische Anlagen bezeichnet man den Zusammenschluss der elektrischen Energieverteilung. Vom Energieverteiler über die Kabel und Leitungen, über die Steckdose zum Endverbraucher. Beispiele: Verteiler mit sämtlichen Schutzvorrichtungen (Überspannungsschutz, Sicherungen, Fehlerstromschutzschalter usw. Das Leitungsnetz mit Leuchten, Steckdosen, sonstigen Verbrauchern usw.


Prüfung erfolgt gemäß den Richtlinien: 

DIN VDE 0100-600 DIN VDE 0105-100

Prüfung elektrischer Geräte 
Elektrische Geräte/Betriebsmittel 

Als Betriebsmittel bezeichnet man alle elektrischen Geräte die am elektrischen Netz angeschlossen sind. In der Regel sind dies alle Geräte die vom Unternehmen/ Dienstherren für die Erbringung der täglichen Arbeit bereitgestellt werden. 

Man unterscheidet zwischen ortsveränderlichen elektrischen Geräten und ortsfesten elektrischen Geräten.

 

Prüfung erfolgt gemäß den Richtlinien: 

DIN EN50678/EN50699 

(ehem. VDE 0701/0702)

Prüfung von Servern
 

Eine besondere Herausforderung ist die permanente Verfügbarkeit von Serveranlagen. Um dies zu gewährleisten, ist es unumgänglich, Server regelmäßig überprüfen zu lassen. Dies ist gesetzlich auch vorgeschrieben. 

 

Prüfung erfolgt gemäß den Richtlinien: 

DIN VDE 0701-0702, 0105-100 

Prüfung von Batteriespeichern und Ladegeräten: In Anlehnung an die DIN EN 50272-2 / IEC 62485-2 und der vorliegenden Angaben des Herstellers.

Prüfung elektrischer Maschinen 
Elektrische Maschinen 

Elektrische Maschinen sind Bestandteil jeder Werkstatt und Produktion. 

 

Beispiele: 

Drehbank, CNC-Fräse bis hin zur kompletten Produktionsanlage. 

 

Prüfung erfolgt gemäß den Richtlinien: 

DIN VDE 0113 

DIN EN 60204 

DIN VDE 0105-100 

Prüfung von 
Schweißgeräten 
 

Im metallverarbeitenden Gewerbe sind Lichtbogenschweißgeräte nicht wegzudenken. Lichtbogenschweißgeräte jeglicher Art müssen ebenso regelmäßig geprüft werden wie elektrische Geräte und Anlagen. 

 

Prüfung erfolgt gemäß den Richtlinien: 

DIN VDE 0544-4 

BGR 500 (Teil 2, Kapitel 2.26) 

BGI 553 „Lichtbogenschweißer“

Prüfung von kraftbetätigter Türen und Tore

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen auch regelmäßig geprüft werden. 

 

Hierzu zählen auch Brandschutztüren, die mithilfe einer Feststellanlage offengehalten werden.

 

Prüfung erfolgt gemäß den Richtlinien: 

BGR 232 (ASR A1.7)

Prüfung von Leitern und Tritten

Auch Leitern, Tritte müssen regelmäßig geprüft werden. 
Nach DGUV Information 208-016 sind Werte hinterlegt, die die Art, den Umfang und die Fristen der erforderlichen Prüfung festlegen. 

 

Prüfung erfolgt gemäß den Richtlinien: 

DGUV Information 208-016

Prüfung von 
E-Ladestationen und Wallboxen 
 

Wallboxen, Ladesäulen und die dazugehörigen Kabel, auch als Notladekabel, meist mit Schuko-Stecker, unterliegen ebenfalls der Prüfpflicht.  

 

Prüfung erfolgt gemäß den Richtlinien: 

DIN VDE 0122-1 

DIN VDE 0105-100

VdS-Sachverständigen-Prüfung

Durch langjährige Partnerschaften haben wir immer einen Sachverständigen in Ihrer Nähe. 
So lassen sich Prüfkonzepte an Ihre Bedürfnisse bestens anpassen und kombinieren. 

 

Prüfung erfolgt gemäß den Richtlinien: 

3602 (VdS 2871)

Erstellung von Prüfkonzepten

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kann sich der Unternehmer für ein ganzheitliches Prüfkonzept entscheiden- auch über mehrere Intervalle. Gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Konzept.

Gefährdungsbeurteilungen nach TRBS 1111 und BetrSichV § 3

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1111) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Eine VEFK ist nach Kapitel 3.1 der DIN VDE 1000-10 eine Elektrofachkraft, die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist. In dieser grundsätzlichen Ausgestaltung gibt es außer der Forderung „Elektrofachkraft“ zu sein keine darüber hinausgehenden fachlichen Anforderungen an die Qualifikation der VEFK. 

Wir stellen Ihnen unsere Experten zur Verfügung.

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